Wandel durch die Reformation und Ende des Ordensstaates Religiöse Spaltung Preußens Während des Waffenstillstandes nach dem Reiterkrieg, also 1521-1525, hörte Markgraf Albrecht
von Brandenburg-Ansbach auf einer seiner Reisen ins Reich die Predigten Osianders und begeisterte sich für seine reformatorischen Gedanken. Osiander wurde später Professor an der von Albrecht gegründeten Universität
Königsberg (gegr. am 29. August 1544) - Auch Martin Luther besuchte er in Wittenberg, der ihn für seine Reformen gewinnen konnte. Als es zum Friedensschluss von Krakau (1525) kam wurden die Regelungen des 2. Thorner
Friedens festgeschrieben. Markgraf Albrecht brach sein Gelübte und seinen Treueid und wandelte das noch verbliebene Ordensland in ein weltliches Herzogtum "Preußen" um, das er vom polnischen König als Lehen
erhielt, dem er den Treueid leisten musste. Als begeisterter Anhänger der Lehre Luthers führte er diese in sein Herzogtum ein. Die Anerkennung der Oberhoheit des polnischen Königs fiel Albrecht nicht sonderlich
schwer, denn dieser war der Bruder seiner Mutter. König Sigismund von Polen erkannte seinen Neffen als erblichen Herzog von Preußen an und duldete die Einführung der Reformation lutherischer Prägung in Preußen. Diese
Entwicklung bedeutete das Ende des Ordensstaates. Im Reich bestand der Deutsche Ritterorden jedoch weiter. Neuer Sitz des Hochmeisters wurde Bad Mergentheim an der Tauber. Die Bischöfe von Samland und Pomesanien
unterstellten ihre weltlichen Herrschaftsgebiete freiwillig Herzog Albrecht und wandten sich ebenfalls der lutherische Lehre zu. Sie waren übrigens die einzigen deutschen Bischöfe, die sich der neuen Lehre angeschlossen
haben. In der Folgezeit erwies sich Herzog Albrecht als kluger, umsichtiger und frommer Landesvater. Er war ein eifriger Förderer kirchlicher und weltlicher Wissenschaften. So gründete er z.B. die Universität
Königsberg. Auch dem kirchlichen Gemeindegesang galt sein besonderes Interesse. Er verfasste sogar selbst die Texte zu einigen Kirchenliedern. Am 20. März 1568 starb er in Tapiau. Bischof und Domkapitel des
Hochstiftes Ermland hielten der alten katholisch-apostolischen Lehre die Treue. Sie blieben, wie schon im 2. Thorner Frieden (1466) geregelt, weiter unter der Schutzherrschaft des polnischen Königs. Der ermländische
Bischof verlor allerdings seine Jurisdiktion über den im Herzogtum Preußen gelegenen Teil seiner Diözese. |